Die Elternbeiträge belaufen sich monatlich auf:

Buchungszeitkategorie

Elternbeitrag

Kindergarten / Krippe*

3 – 4 Stunden

119,00 EUR/222,00 EUR

4 – 5 Stunden

132,00 EUR/244,00 EUR

5 – 6 Stunden

146,00 EUR/269,00 EUR

6 – 7 Stunden

160,00 EUR/296,00 EUR

7  – 8 Stunden

176,00 EUR/325,00 EUR

über 8 Stunden

194,00 EUR/358,00 EUR

Kinder, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Zu diesen Gebühren wird ein monatliches Spiel- und Materialgeld in Höhe von 3,50 € sowie ein Getränkegeld in Höhe von 2,50 € erhoben.

Für das Mittagessen wird ein Essensgeld als pauschaler Monatsbetrag erhoben.

Die Kindergartenbeiträge reduzieren sich um einen Zuschuss in Höhe von 100,00 € pro Monat ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt geworden ist. Diesen Zuschuss leistet der Freistaat Bayern bis zum Schulbesuch des Kindes. Soweit der tatsächlich zu entrichtende Elternbeitrag die Höhe des staatlichen Zuschusses unterschreitet, verbleibt der Mehrbetrag beim Einrichtungsträger.

Zusätzlich zu diesem Zuschuss für die Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld eingeführt. Eltern werden somit bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100,00 € pro Kind entlastet. Das Krippengeld wird nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Für die Gewährung des Krippengeldes ist ein Antrag erforderlich.

Bei Unterbrechung der Besuchszeit in der Einrichtung (z.B. durch Ferienzeiten, Krankheit, Beurlaubung, etc.) wird die Fälligkeit der Gebühren für die betreffende Zeit nicht ausgesetzt. Der Monat August ist gebührenpflichtig.